Die Ausbildung zur Feuerwehrfrau / zum Feuerwehrmann erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. In dieser Zeit lernt der Feuerwehrangehörige alle wichtigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens. Das heißt die Grundbegriffe der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung.
Um vom Feuerwehrmannanwärter zum Feuerwehrmann ernannt zu werden, ist der Besuch des sogenannten Grundlehrgangs, der 70 Ausbildungsstunden umfasst, der regelmäßige Besuch der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie die zweijährige Truppmann(frau)ausbildung notwendig.
Ein weiterer wichtiger Lehrgang ist der Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Da das Tragen eines Atemschutzgerätes eine hohe körperliche Belastung darstellt, muss der Feuerwehrangehörige vor der Teilnahme an diesem Lehrgang auf seine Fitness und gesundheitliche Eignung untersucht werden. Neben der Theorie beinhaltet der Lehrgang Atemschutz mit mindestens 20 Ausbildungsstunden auch einen praktischen Teil. Dieser ermöglicht den Teilnehmern, sich mit dem Gerät und dessen Möglichkeiten unter einsatznahen Bedingungen vertraut zu machen.
Viele Feuerwehrangehörige eignen sich zusätzliche Fachkenntnisse in verschiedenen Sachgebieten wie zu Beispiel dem Strahlenschutz oder dem Bereich der gefährlichen Stoffe und Güter an. Hierfür ist jeweils eine umfassende Sonderausbildung erforderlich.
Dasselbe gilt für die technische Unfallhilfe oder die Baukunde, denn es wird trotz aller Bemühungen nicht gelingen, den „Universalfeuerwehrmann“, der sich in allen Bereichen umfassend auskennt, auszubilden.
Gemeinschaftssinn, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung sind unerlässliche Grundlagen für den Feuerwehrdienst. Wer in eine Freiwillige Feuerwehr eintreten möchte, sollte bereit sein, Freizeit zu investieren, ohne dafür bezahlt zu werden. Die Freude, Dienst am Nächsten zu leisten, ist Voraussetzung, denn unser oberstes Ziel ist es, Leben zu retten, Hab und Gut zu schützen und Schäden zu verhüten.